Wenn es um Silvesterfeuerwerk in Deutschland geht, stellen sich viele die Frage: Welche Feuerwerkskörper darf ich überhaupt kaufen und abbrennen? Die Vorschriften sind klar geregelt und unterscheiden zwischen verschiedenen Kategorien.
Kategorien von Feuerwerkskörpern
Kategorie F1
Dazu gehören Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Diese Produkte sind ganzjährig ab 12 Jahren erlaubt.Kategorie F2
Hierzu zählen Raketen, Batterien, Böller und Verbünde – also das klassische Silvesterfeuerwerk. Es darf nur an volljährige Personen (ab 18 Jahren) verkauft werden und ist ausschließlich an den drei Verkaufstagen vor Silvester erhältlich. Abbrennen ist in der Regel nur am 31.12. und 01.01. erlaubt.Kategorie F3 & F4
Diese Feuerwerkskörper sind Großfeuerwerk und nur für Pyrotechniker mit entsprechender Fachkunde und Genehmigung gedacht.
Was ist verboten?
Illegale Böller ohne CE-Kennzeichnung (z. B. „Polenböller“) sind streng verboten und gefährlich.
Feuerwerkskörper ohne deutsche BAM-Zulassung bzw. CE-Prüfzeichen dürfen nicht verkauft oder gezündet werden.
Tipps für sicheres Abbrennen
Nur zugelassene Ware mit CE-Kennzeichen kaufen.
Auf sichere Aufbewahrung bis Silvester achten – kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern.
Nur auf freien Flächen zünden und Sicherheitsabstände einhalten.
Fazit
In Deutschland sind vor allem F1- und F2-Feuerwerkskörper für private Verbraucher erlaubt. Wer sich an die Regeln hält, kann das neue Jahr sicher und mit beeindruckenden Effekten begrüßen.
In unserem Shop findest du eine große Auswahl an zugelassenem Silvesterfeuerwerk – von spektakulären Batterien bis hin zu klassischen Raketen.









